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Serie: Meinungsfreiheit in Gefahr

„Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“- Kampf gegen Desinformation

„Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“, so lautet der Titel des Sachbuchs von Rechtsanwalt Jan Ristau, das 2024 erschienen ist.[1] Ausschlaggebend war für Ristau eine Frage des Journalisten Markus Lanz in seiner gleichnamigen TV-Sendung Ende 2023: „Wo schreibt der Staat uns vor, was wir zu reden haben?“[2] Connections.news im Interview mit Jan Ristau.

Folge 1: Kampf gegen Desinformation

Gefahr für die Meinungsfreiheit - Desinformation
Der Staat greift immer mehr in die Meinungsfreiheit ein (@ Adobe Stock / Skórzewiak)

Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.

Paulskirchenverfassung von 1849

Grundrecht Meinungsfreiheit

Herr Ristau, Sie sagen ganz deutlich: Der Staat greift immer mehr in unser Grundrecht auf freie Meinungssäußerung ein. Um das zu belegen, konzentrieren Sie sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und mehrere Maßnahmen der Regierung.

Jan Ristau:
„Genau. Das Konzept des Buches beruht darauf, dass ich zunächst das Grundrecht auf Meinungsfreiheit so darstelle, wie es das Bundesverfassungsgericht versteht. Und anhand dieser Maßstäbe analysiere ich staatliches Handeln, insbesondere das Handeln der Regierung. Im Ergebnis sieht man, dass die Meinungsfreiheit der Bürger durch staatliches Handeln immer mehr unter Druck gerät. Wie das passiert, erläutere ich in meinem Buch unter anderem anhand der Themengebiete Kampf gegen Desinformation, Faktenchecker, verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, Verschärfung des Strafrechts zu Lasten der Meinungsfreiheit, „Demokratieförderung“, Netzwerkdurchsetzungsgesetz und seinem Nachfolger, dem Digital Services Act. Was mittlerweile völlig in Vergessenheit geraten zu sein scheint, ist, dass sich nach dem Bundesverfassungsgericht in der Demokratie des Grundgesetzes die Willensbildung grundsätzlich von unten nach oben vollziehen muss, also vom Volk zum Staat und nicht vom Staat zum Volk. Davon ist meines Erachtens nicht viel zu spüren.“

Desinformation-Falschinformation

Desinformation, der Begriff ist in aller Munde. Was ist eine Desinformation laut Bundesverfassungsgericht? Und wie unterscheidet sie sich zur Falschinformation?

Jan Ristau:
„Das Bundesverfassungsgericht verwendet den Begriff Desinformation im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit gar nicht, sondern verwendet andere Begrifflichkeiten. Zunächst unterscheidet das Bundesverfassungsgericht zwischen Meinungen und Tatsachen. Meinungsäußerungen, also Äußerungen mit einem wertenden Charakter, fallen immer in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Sie sind weder wahr noch falsch. Im Gegensatz dazu sind Tatsachen entweder wahr oder falsch. Eine falsche Tatsachenbehauptung wird umgangssprachlich auch als Falschinformation bezeichnet.

Wichtig ist nun zu verstehen, dass auch eine falsche Tatsachenbehauptung nach dem Bundesverfassungsgericht von der Meinungsfreiheit geschützt sein kann. Denn das Bundesverfassungsgericht nennt nur zwei Fälle, in denen falsche Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Der erste Fall ist die bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, also wenn jemand absichtlich falsche Tatsachen verbreitet. Und der zweite Fall ist, wenn jemand unabsichtlich eine falsche Tatsache verbreitet, es aber im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht, dass diese Tatsache falsch ist. Das sind die klaren Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts.

Die Bundesregierung verwischt diese klaren Maßstäbe allerdings. Auf einer Internetseite der Bundesregierung gibt es zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, sogenannte frequently asked questions, kurz FAQ, zu Falschinformationen in leichter Sprache. Dort wird die bloße Falschinformation, die regelmäßig von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, mit Desinformation praktisch gleichgesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht verwendet den Begriff der Desinformation wie gesagt nicht. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch war früher die Desinformation üblicherweise die bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, also die Lüge. Der Unterschied zur bloßen Falschinformation ist also die Absicht hinter der Aussage. Ob jemand absichtlich oder unabsichtlich eine falsche Tatsache verbreitet, wird übrigens meistens nicht einfach zu erkennen sein.“

Bundesverfassungsgericht und Meinungsfreiheit

Was ist vom Bundesverfassungsgericht gedeckt, wann kann man sich auf seine Meinungsfreiheit berufen?

Jan Ristau:
„Man kann sich zum einen – wie soeben gesagt – auf die Meinungsfreiheit berufen, wenn man keine bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen und wenn man keine unzweifelhaft falschen Tatsachenbehauptungen tätigt. Die zweite Kategorie dürfte sich auf dem Niveau von „Die Erde ist eine Scheibe“ bewegen und dürfte in der Praxis keine Rolle spielen. Es bleibt also die Kategorie der Verbreitung von bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen, sprich: wer lügt, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Wer nicht lügt, kann sich also grundsätzlich auf die Meinungsfreiheit berufen.

Allerdings gewährleistet das Grundgesetz die Meinungsfreiheit nicht vorbehaltlos. Die Meinungsfreiheit kann durch allgemeine Gesetze (das sind Gesetze, die dem Schutz höherrangiger Rechtsgüter dienen und sich nicht gegen eine bestimmte Meinung oder die Meinungsfreiheit an sich richten), durch den Jugendschutz oder den Ehrschutz beschränkt werden.“

Bundesregierung gibt Tipps

Die Bundesregierung gibt online Tipps, wie man Falschmeldungen erkennen kann.[3] Der erste Tipp ist: „Kritisch hinterfragen, statt weiterleiten“. Wo sehen Sie da ein Problem?

Jan Ristau:
„Die Bundesregierung teilt der Bevölkerung mit, dass es sehr wichtig sei, fragwürdige Inhalte nicht ungeprüft weiterzuleiten. Der Bürger möge den Nachrichtentext und dessen Überschrift hinsichtlich möglicher Widersprüche überprüfen und keine Inhalte teilen, die ihm zweifelhaft erscheinen. Aber jeder Bürger darf natürlich fragwürdige Inhalte weiterleiten oder in sozialen Netzwerken teilen und verbreiten. Es kommt auch nicht darauf an, ob er diese vorher prüft oder nicht. Es gibt auch keine Obliegenheit des Bürgers, nach irgendwelchen Widersprüchen zu forschen oder nur widerspruchsfreie Inhalte zu verbreiten.

Man kann es nicht genug betonen: Die Meinungsfreiheit gilt für all das, was die Bundesregierung bittet, nicht zu verbreiten. Solange es sich nicht um eine Lüge handelt oder um etwas, was unzweifelhaft falsch ist, und solange die Äußerung gegen kein Gesetz verstößt, kann der Bürger teilen und verbreiten, was er möchte. Das sind die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts.

Die Bundesregierung agiert hier nach dem Motto: „Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“ anstatt „Im Zweifel für die Meinungsfreiheit“. Und gleichzeitig scheint die Bundesregierung überhaupt keine Probleme damit zu haben, selbst „zweifelhafte“ bis falsche Inhalte zu verbreiten. Man denke nur an die zahlreichen Aussagen Lauterbachs über die Nebenwirkungen der Impfung in der Corona-Zeit. Oder an seine Aussage, dass das RKI nicht auf politische Weisung gehandelt habe. Die Bundesregierung verlangt also vom Bürger ein Verhalten, das sie selbst nicht an den Tag legt.“

Verfallen wir nicht in den Fehler, bei jedem Andersmeinenden entweder an seinem Verstand oder an seinem guten Willen zu zweifeln.

Otto von Bismarck

Meinungsfreiheit im Vergleich:
Bundesverfassungsgericht vs. Bundesregierung

(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken)

Zweifelhafte Inhalte

Die Bundesregierung spricht von zweifelhaften Inhalten“, was soll das konkret sein?

Jan Ristau:
„Was die Bundesregierung unter „zweifelhaften Inhalten“ versteht, weiß man nicht. Darüber kann man nur spekulieren. Es ist eigentlich auch völlig egal, weil das keine Kategorie ist, die im Rahmen der Meinungsfreiheit irgendeine rechtliche Bedeutung hätte.

Ich habe in meinem Buch versucht, das an dem Beispiel der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines zu erläutern. In Bezug auf die Verantwortlichkeit für diese Anschläge deutete Habeck seinerzeit auf Russland. Nach dem Spiegel war so gut wie sicher, dass ukrainische Spezialeinheiten die Sprengsätze platziert hätten. Und nach dem Pulitzer-Preisträger Seymor Hersh waren es die U.S.A. mit norwegischer Unterstützung. Was soll man als Bürger jetzt machen gemäß der Bundesregierung? Sind das widersprüchliche Aussagen? Ist der Sachverhalt zweifelhaft? Soll jetzt der Bürger eine oder sämtliche der sich widersprechenden Sachverhaltsschilderungen nicht teilen oder verbreiten?

Daran sieht man schon, dass das, was die Bundesregierung hier zum Erkennen von Desinformation schreibt, dem Bürger keinerlei Nutzen bringt, sondern ihn stattdessen davon abhalten möchte, seine Meinungsfreiheit auszuüben.“

Seriöse Medien

Man solle sich beim Hinterfragen auf öffentliche Institutionen verlassen und/oder auf die öffentlich-rechtlichen, auch seriöse Medien genannt.

Jan Ristau:
„Die Bundesregierung beschreibt sich selbst und auch die Landesregierungen als seriöse Informationsquellen, wo der Bürger stets korrekte Informationen findet. In den bereits erwähnten FAQ der Bundesregierung zu Falschinformationen in leichter Sprache erklärt die Bundesregierung sogar, dass alles, was in den Nachrichten im Fernsehen, in der Tageszeitung oder in der Wochenzeitung kommt bzw. auf den Internetseiten der Bundesregierung und der Landesregierungen nachzulesen ist, wahrscheinlich richtige Information ist. Und wenn Sie bestimmte Informationen da nicht finden würden, dann würde es sich wahrscheinlich um eine Falschinformation handeln.

Das ergibt natürlich alles keinerlei Sinn und beruht ja auch nicht auf irgendwelchen Statistiken oder nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeitsüberlegungen. Und wie soll man sich auf Informationen von Regierungen verlassen können, wenn Regierungsmitglieder wie Professor Lauterbach erwiesenermaßen die Bevölkerung angelogen haben und das anscheinend für niemanden in der damaligen Bundesregierung ein Problem darstellt. Es ist sogar immer noch ein Video des Gesundheitsministeriums von Juni 2022 online, in dem Lauterbach von „sehr seltenen“ Impfnebenwirkungen spricht. Lauterbach ist Mediziner. Er kennt den Unterschied zwischen der Bezeichnung „selten“ und „sehr selten“ genau. Ebenso wie die Unterscheidung zwischen Nebenwirkungen und schweren Nebenwirkungen. Nicht schwere Impfnebenwirkungen sind jedoch häufig bis sehr häufig, wie man über die Internetseite zum Beispiel von Biontech nachlesen kann. Insofern beinhaltet dieses Video eine Falschinformation und wahrscheinlich sogar eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung, also eine Lüge, wenn man davon ausgeht, dass Lauterbach als Mediziner genau wusste, was er sagte.

Die Bundesregierung verweist beim Erkennen von Desinformation auch noch auf die Faktenchecker seriöser Medien. Dabei nennt sie explizit Correctiv als Helfer zum Erkennen von Desinformation, also ausgerechnet das Medium, das nach dem Landgericht Berlin II in einem Artikel bei den Lesern einen derart falschen Eindruck erweckt hat, dass Correctiv sich sogar den Vorwurf gefallen lassen muss, es würde „dreckige Lügen“ verbreiten.

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe darauf hinweist, dass die Kennzeichnung als Faktencheck den Eindruck erweckt, dass es ausschließlich oder zumindest vorrangig um die Überprüfung von Tatsachenbehauptungen ginge. Dies sei missverständlich, wenn es sich – wie bei dem vom Gericht entschiedenen Fall – insgesamt um die Überprüfung von Meinungsäußerungen geht. Faktenchecker überprüfen also nicht nur Tatsachen, sondern auch Meinungen.“

Tatsachen als Desinformation betitelt

In diesem Kampf gegen Desinformationen, sagen Sie, werden wahre Tatsachen mitunter als Desinformation bezeichnet. Gibt es einen aktuellen Fall?

Jan Ristau:
„Es gibt das Beispiel der grünen Innenpolitikerin Irene Mihalic, die eine wahre Tatsachenbehauptung als Desinformation bezeichnet hat. Und zwar ging es um die Taurus-Abhöraffäre aus letztem Jahr. Da hatten russische Medien ein abgehörtes Gespräch von Bundeswehroffizieren über den Marschflugkörper Taurus veröffentlicht. Die deutschen Behörden haben diesen Abhörfall bestätigt. Es handelte sich also um die Verbreitung von wahren Tatsachenbehauptungen. Trotzdem bezeichnete Frau Mihalic die Verbreitung dieses Gesprächs als ein Beispiel für Desinformation[4] – dabei ist das genau das Gegenteil, nämlich für den deutschen Bürger wichtige Information.

Absurderweise geschah dies über den YouTube-Kanal der Bundestagsfraktion der Grünen, in einem Video mit dem Titel „Angriff auf die Demokratie! Was wir gegen Desinformation tun können“.

Definition Desinformation

Eine Definition der Desinformation ist nun auch im Digital Services Act[5] vorhanden. Worin besteht die Gefahr?

Jan Ristau:
„Im Digital Services Act selbst wird der Begriff Desinformation nicht definiert, obwohl er dort oft vorkommt. Es gibt aber einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, auf den sich große Online-Unternehmen wie Google, Facebook, TikTok, verschiedene Faktenchecker oder auch zum Beispiel Reporter ohne Grenzen geeinigt haben. Dieser wurde Anfang des Jahres in den Digital Services Act-Rahmen aufgenommen und dient der Bekämpfung von bestimmten Risiken, die laut EU vom Internet ausgehen. Laut EU-Kommission führt die uneingeschränkte Einhaltung des Verhaltenskodexes dazu, dass diese Risiken gemindert werden.

Damit wird die EU aber selbst zum Risiko, und zwar für die Meinungsfreiheit. Denn laut diesem Verhaltenskodex wird der Begriff der Desinformation einfach umdefiniert. Und zwar versteht der Verhaltenskodex unter Desinformation die Fehlinformation, die Desinformation, Einflussnahme auf Information und Einmischungen aus dem Ausland in den Informationsraum. Das wäre so als wenn ich sagen würde „unter einem Apfel verstehe ich die Birne, den Apfel, die Pflaume und die Banane“.

Sieht man sich die Begrifflichkeiten genauer an, wird deutlich, dass all dies nicht mit den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutzbereich von Meinungen im Sinne des Grundgesetzes vereinbar ist. Denn, wie bereits erläutert, ist nach dem Bundesverfassungsgericht die bloße Falschinformation von der Meinungsfreiheit geschützt, sofern die Unwahrheit im Zeitpunkt der Äußerung nicht zweifelsfrei feststeht. Auch ist es dem Ausland nicht verboten, sich in den Informationsraum der EU einzumischen. Aber gerade diese Kategorie zeigt, warum vielleicht Frau Mihalic in Bezug auf die Taurus-Abhöraffäre von Desinformation sprach. Denn dies war eine aus deutscher Regierungssicht unerwünschte Einmischung Russlands in den deutschen Informationsraum. Nur mit Desinformation im Sinne einer Lüge hatte dies nichts zu tun.

Es ist auch völlig unklar, wie Mitarbeiter von Online-Unternehmen bei all diesem Begriffswirrwahr, der keine rechtssichere Bestimmung von Desinformation zulässt, diesen Begriff in der Praxis anwenden sollen. Würde jedoch tatsächlich damit angefangen, diesen Begriff der Desinformation laut Verhaltenskodex streng anzuwenden, war es das endgültig mit der Meinungsfreiheit in Europa. Denn die Absicht, Äußerungen, die keine Lügen sind, bekämpfen zu wollen, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.“

Desinformation überschätzt

Herr Ristau, Sie sagen im Kapitel Ihres Buches „Desinformation“ abschließend: Das Thema Desinformation wird überschätzt, Sie beziehen sich dabei auch auf Prof. Christian Hoffmann, Prof. für Kommunikationsmanagement an der Uni Leipzig. Und Politikwissenschaftler Prof. Andreas Jungherr sagt: „Warnungen vor Desinformation als große Gefahr für die Demokratie sind übertrieben“.[6]

Jan Ristau:
„Das Thema Desinformation erhält seit vielen Jahren viel Aufmerksamkeit – nach meinem Eindruck mit steigender Tendenz. Nach einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung halten über 80 Prozent der Deutschen Desinformation für eine Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Dieses Gefühl wird aber von Sozialwissenschaftlern nicht geteilt. Nach Professor Hoffmann würde man auch nicht sehr viele Sozialwissenschaftler finden, die Desinformation als eine Gefahr für die Demokratie ansehen. Er spricht davon, dass die Forschung entspannter und ruhiger mit dem Thema Desinformation umgeht.

Es sind deshalb große Zweifel angebracht, ob das Thema Desinformation überhaupt gesamtgesellschaftlich ein Riesenproblem ist. Jedenfalls erhöhen übertriebene Warnungen vor Desinformation die Akzeptanz der Bürger für meinungsfreiheitseinschränkende Maßnahmen wie die Regulierung der Kommunikation in den sozialen Medien, zum Beispiel durch den Digital Services Act. Die nicht auf wissenschaftlicher Basis beruhenden Warnungen der Politik haben aber anscheinend sehr große Wirkung entfaltet, wenn – wie die Umfrage der Bertelsmann Stiftung zeigt – die ganz große Mehrheit in der Bevölkerung Desinformation als sehr gefährlich ansieht. Das ist schon interessant, da die Meinungsfreiheit ja nach dem Bundesverfassungsgericht konstituierend ist für die Demokratie. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit kann deshalb nie eine gute Idee sein, wenn man sich um die Demokratie sorgt.“

Die Bundesregierung erhebt nicht den Anspruch, Hüter der Wahrheit zu sein. Sie schützt die Meinungsfreiheit und unterstreicht die herausragende Bedeutung von unabhängigen Medien…

www.bmi.bund.de

Das Buch zum Interview

Jan Ristau

Meinungsfreiheit in Gefahr

211 Seiten
Edition Blaes

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