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Behördenversagen: Paul-Ehrlich-Institut

Totalausfall Impfstoffsicherheit. Eine Chronologie

Erste Zahlen besagen: In Deutschland gibt es den Verdacht auf rund 300.000 schwere Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen.[1] Aber wie hoch ist Zahl tatsächlich? Da Gesundheitsexperten klar war, dass existierende Meldesysteme bei neuartigen Impfstoffen nur einen Bruchteil der Nebenwirkungen erfassen, wurde noch vor Start der Corona-Impfkampagne das Infektionsschutzgesetz geändert: Seit November 2020 steht dort in § 13 Absatz 5: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) muss sich die Abrechnungsdaten der rund 75 Millionen Versicherten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV)[2] anschauen. Dann ließe sich ein eventueller Anstieg zum Beispiel bei Myokarditis oder Krebserkrankungen mit Beginn der Impfkampagne 2020/21 besser feststellen. Fünf Jahre später ist klar: Dieser Datenabgleich ist immer noch nicht erfolgt, wie eine aktuelle Anfrage beim PEI zeigt. Die Chronologie eines beispiellosen Behördenversagens, eines Totalausfalls beim Thema Impfstoffsicherheit.

Versagen bei der Impfstoffsicherheit durch das PEI
Totalausfall beim Thema Impfstoffsicherheit - eine Chronologie (@Adobe Stock / Quality Stock Arts)

Die Daten müssen sorgfältig geprüft, verlinkt und analysiert werden, was aufgrund des hohen Datenvolumens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ein verbindliches Datum für die Veröffentlichung der Ergebnisse können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitteilen.

Paul-Ehrlich-Institut, November 2025

29. Juli 2021

In einem Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird betont, wie wichtig die Analyse von Krankenversichertendaten bei der Impfstoffüberwachung ist:

„Spontanberichte (wie beim Selbstmeldesystem des PEI) sind in der Regel (…) nicht geeignet, Häufigkeit, Schwere und Kausalität von potentiellen Impfrisiken zu untersuchen. Dazu sind zumeist nicht-interventionelle Studien notwendig. (…) Diese haben den Vorteil vergleichsweise hoher Evidenz, sind aber zeit- und personalaufwendig und vor allem langwierig, weshalb international von Zulassungsbehörden Sekundärdatenanalysen wie zum Beispiel die Analyse von Versichertendaten bevorzugt werden, weil sie rascher Ergebnisse liefern, leichter und schneller durchzuführen sind und gleichzeitig mehrere Themen parallel untersucht werden können. Eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Auswertung von KV-Daten (Sekundärdaten) durch das PEI hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit 2020 im §13 Abs. 5 IfSG geschaffen (…). Mit Blick auf COVID-19-Impfstoffe wären z.B. Auswertungen zum Thromboserisiko von Interesse.“[3]

Ohne eine Auswertung von KV-Daten – der Abrechnungsdaten der Kassenärzte – ist eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe (…) nicht möglich.

Paul-Ehrlich-Institut, 29. Juli 2021

10. Dezember 2021

Die Tübinger Notärztin und Pandemiebeauftragte Lisa Federle und der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer schreiben gemeinsam einen Brandbrief an den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Das statistische Bundesamt berichtet seit KW 40 von einer auffälligen Übersterblichkeit auch jüngerer Jahrgänge, die nicht durch die Todesfälle in Folge einer Erkrankung mit COVID 19 erklärt werden kann.“

Wir haben beide im engsten Familienkreis Fälle schwerer bis sehr schwerer Nebenwirkungen nach Impfungen erlebt, die nach Auffassung der behandelnden (neurologischen) Ärzte mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die kurz zuvor erfolgte Impfung mit mRNA-Impfstoffen zurückzuführen sind.

Notärztin Lisa Federle, Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, 10. Dezember 2021

Solche Fälle würden von Ärzten „häufig nicht als mögliche Impfnebenwirkungen gemeldet“. Palmer und Federle bitten Lauterbach, „die statistische Erfassung der Verdachtsfälle zu verbessern (…) Es muss gesichert sein, dass die Risiken korrekt beschrieben sind und dazu braucht es vollständige Daten und klare Meldekriterien und Meldepflichten.“[4] In den folgenden Wochen wird Federle an Minister Lauterbach, als der nicht reagiert, einige SMS[5] schicken, die immer drängender werden: „Weiterhin bekommen wir hier in unserem Umfeld zunehmend mehr Nebenwirkungen nach Boostern mit. Umso wichtiger ist es, dass wir eine Antwort bekommen.“ Und: „Hier rumort es zunehmend.“ Es ist die Zeit der großen Demos gegen die bundesweit diskutierte allgemeine Impfpflicht, in Tübingens Nachbarstadt Reutlingen gehen Woche für Woche Tausende auf die Straße.

15. Januar 2022

In der Printausgabe des „Schwäbischen Tagblatts“ (Tübingen) erscheint der Bericht „Über Nebenwirkungen reden“.[6] Darin wird auch die Tübinger Notärztin und Pandemiebeauftragte Lisa Federle zitiert: „Es gibt deutlich mehr Nebenwirkungen als bei vielen anderen Impfungen.“ Es würden möglicherweise „thromboembolische Ereignisse nach Drittimpfung gehäuft auftreten“, so ihre Beobachtung – wie auch immunologische und neurologische Auffälligkeiten.

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18. Februar 2022

Das „Schwäbische Tagblatt“ berichtet über ein Telefonat der Tübinger Ärztin Lisa Federle mit Gesundheitsminister Lauterbach am 16. Januar.[7] Demnach sprach Federle mit Lauterbach auch über ihre Idee, bei den Krankenkassen nachzufragen. Schließlich würden diese mit den Abrechnungen der niedergelassenen Ärzte auch die Diagnoseschlüssel bekommen, wird die Medizinerin zitiert: „Dann könnten wir immerhin Hinweise bekommen, ob in letzter Zeit ein merklicher Anstieg von Thrombosen, neurologischen oder Herzerkrankungen zu verzeichnen ist.“ Der Minister habe ihr am Telefon versprochen, so Federle, darüber mit dem seinem Ministerium unterstellten Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu sprechen.[8]

21. Februar 2022

Andreas Schöfbeck, damals Vorstand der BKK ProVita, schreibt ebenfalls einen Brandbrief an PEI-Präsident Prof. Dr. Klaus Cichutek[9]: „Die unserem Haus vorliegenden Daten geben uns Grund zu der Annahme, dass es eine sehr erhebliche Untererfassung von Verdachtsfällen für Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung gibt. (…) Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind (2021) vermutlich 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen.“

Das würde man als „erhebliches Alarmsignal“ ansehen, „das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss“. Die Zahlen könnten relativ leicht und kurzfristig validiert werden, so Schöfbeck weiter, indem man andere Kassenarten (AOKen, Ersatzkrankenkassen etc.) um die entsprechende Auswertung ihrer Daten bittet.

Hochgerechnet auf die Anzahl der geimpften Menschen in Deutschland bedeutet dies, dass circa 4-5 % der geimpften Menschen wegen Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung waren.

Andreas Schöfbeck, ehemaliger Vorstand der BKK ProVita,
21. Februar 2022

25. Februar 2022

Der BKK-Dachverband veröffentlicht ein Statement[10] zur Causa Schöfbeck:
„Der BKK Dachverband (unterstützt) ausdrücklich das Vorhaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), im Rahmen einer Studie die Diagnoseangaben aus den ärztlichen Abrechnungsdaten, die den Krankenkassen vorliegen, auszuwerten und mit den Impfdaten des Digitalen Impfquoten-Monitors zu verbinden. Ziel muss sein, einen differenzierten Blick auf Impfreaktionen beziehungsweise Impfnebenwirkungen und ihre Schweregrade zu erhalten und somit die Diskussion zu versachlichen.“

01. März 2022

Der langjährige Vorstand Andreas Schöfbeck wird vom Verwaltungsrat der BKK ProVita entlassen.

23. März 2022

Andreas Deffner von der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) antwortet auf eine Anfrage des „Schwäbischen Tagblatts“ nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Datenabgleich zwischen PEI und Kassenärzten: „Das PEI hatte bereits vor Beginn der Impfkampagne (Ende Dezember 2020) mit der Planung einer nicht-interventionellen Studie begonnen, in der Krankenkassendaten (Sekundärdaten) ausgewertet werden sollen, um die Sicherheit der einzelnen COVID-19-Impfstoffe umfassend zu untersuchen.“ (…) Die erforderliche Pseudonymisierung und Datenverknüpfung mit den Daten von Krankenkassen stehe noch aus, so Deffner. 

§ 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetzliche Grundlage ist der § 13 Absatz 5 des im November 2020 von der Großen Koalition geänderten Infektionsschutzgesetzes.[11] In der Begründung zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vom 3. November 2020 (Drucksache 19/23944)[12] heißt es:

Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.“ (…)

„Die seit Inkrafttreten des IfSG vom Paul-Ehrlich-Institut erhobenen Daten (zeigen), dass nicht alle Impfkomplikationen erkannt bzw. gemeldet werden und von einer Untererhebung[13] auszugehen ist. (…) Die Begrenzung der auf Einzelfallmeldungen basierenden Überwachung der Arzneimittelsicherheit (passiven Surveillance) soll deshalb mithilfe der pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeglichen werden. Diese zusätzliche Datenbasis ist besonders wichtig bei der Einführung neuartiger Impfstoffe in den deutschen Markt sowie bei Veröffentlichung neuer Impfempfehlungen, da es bei diesen noch an breiten Erfahrungswerten fehlt.“

Ziel der Studie ist es, potentielle und identifizierte Risiken der verschiedenen COVID-19-Impfstoffe wie Thrombosen, Thrombosen mit Thrombozytopenie (TTS) und Myokarditis zu untersuchen und zu quantifizieren. Insbesondere sollen auch Langzeitrisiken evaluiert werden.

Andreas Deffner, Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums,
23. Februar 2022

24. Juni 2022

Laut Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)[14] auf eine Anfrage der AfD waren 2021 insgesamt knapp 2,5 Millionen Menschen mit Impfnebenwirkungen in ärztlicher Behandlung. Das entsprach exakt der Analyse der BKK ProVita im Datenbestand von 70 Betriebskrankenkassen mit 10,9 Millionen Versicherten: „Heftiges Warnsignal bei codierten Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung“ (siehe 21. Februar 2022). Offen blieb, wie schwer und anhaltend diese Impfkomplikationen waren.

10. Januar 2023

Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), antwortet auf eine Mail-Anfrage des „Schwäbischen Tagblatts“ um Übersendung von „sämtlichen von den Kassenärzten abgerechneten (anonymisierten) ICD-Codes der rund 75 Mio. gesetzlich Versicherten in Deutschland“ für die Jahre 2016 bis 2022 (soweit vorhanden), nach Quartalen: „Ihre Anfrage nach vielen Millionen ICD-Codes haben wie erhalten. Derzeit klären wir ab, ob und welche Daten wir zur Verfügung stellen können. Die Zusammenstellung dieser Daten wird – soweit vorhanden und möglich – einige Wochen in Anspruch nehmen.“ Die Nachfrage, ob die Auswertung „von Datenexperten unterstützt“ werde, wird bejaht. Nachdem trotz mehrfachen Nachfassens keine Antwort kommt, erfolgt Wochen später bei einem Telefonat die endgültige Absage durch KBV-Sprecher:[15]

Wir werden die Daten nicht rausgeben.

Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV),
10. Januar 2023

17. April 2023

Eine erneute Anfrage des „Schwäbischen Tagblatts“ vom 30. März 2023 an die Kassenärztliche Bundesvereinigung – diesmal mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz und das Berliner Pressegesetznach anonymisierten Abrechnungsdaten der Kassenärzte zwecks eigener Auswertung, wird von der KBV förmlich abgelehnt. Begründung: Die angeforderten Daten würden einer „Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis“ unterliegen.

24. Mai 2023

Auf eine Anfrage von Sevim Dağdelen, MdB Die Linke, antwortet die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Sabine Dittmar: „Bisher sind noch keine Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nach § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) übermittelt worden, da der Aufbau der Infrastruktur zum Datentransfer noch nicht abgeschlossen ist.“

04. Juni 2024

Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke beantwortet für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Anfrage der Reutlinger BSW-Abgeordneten Jessica Tatti zum Thema Datenabgleich PEI-KBV: „Aktuell werden die neuen Datenflüsse mit ersten KVen getestet, die Auswertung der entsprechenden Datensätze durch das PEI ist derzeit in Vorbereitung.“

15. Juli 2024

Auf eine Presseanfrage der ARD antwortet das Paul-Ehrlich-Institut: „Bisher wurden dem Paul-Ehrlich-Institut weder direkt vom RKI noch von den KVen Daten nach § 13 IfSG übermittelt. Eine konkrete Prognose, bis wann die Datenübermittlung gemäß § 13 Absatz 5 IfSG von den Datenbanken der Kassenärztlichen Vereinigungen an das Paul-Ehrlich-Institut abgeschlossen sein kann, ist wegen der Komplexität des Verfahrens aktuell nicht möglich.“

Die Umsetzung des gesetzlich verankerten Projekts genießt im Paul-Ehrlich-Institut auch weiterhin hohe Priorität.

Paul-Ehrlich-Institut, 24. Juni 2024

07. Oktober 2024

Auf eine erneute Anfrage von MdB Jessica Tatti in dieser Sache verweist BMG-Staatssekretär Franke auf seine Antwort vom 4. Juni („die Auswertung der entsprechenden Datensätze durch das PEI ist derzeit in Vorbereitung“).

09. Oktober 2024

Laut BMG-Staatssekretär Edgar Franke auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Jessica Tatti (BSW) wurden bei Corona-Impfungen 21 Mal mehr Verdachtsfallmeldungen registriert als bei allen anderen Impfungen.[16]

21. November 2025

Das PEI antwortet auf eine Presseanfrage, ob der nach § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz vorgesehene Datenabgleich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Paul-Ehrlich-Institut mittlerweile durchgeführt wurde, um mögliche Risikosignale der neuartigen Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19 zu erkennen: „Seit dem 28.03.2025 liegen die Datensätze der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bis einschließlich erstem Quartal 2024 dem Paul-Ehrlich-Institut vollständig vor.“ Doch auch fünf Jahre nach Inkrafttreten von § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz antwortet die für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige Bundesoberbehörde:[17]

Es wurden noch keine Ergebnisse veröffentlicht. (…) Die Daten müssen sorgfältig geprüft, verlinkt und analysiert werden, was aufgrund des hohen Datenvolumens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Ein verbindliches Datum für die Veröffentlichung der Ergebnisse können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitteilen.

Paul-Ehrlich-Institut, 21. November 2025

Dokumente

Als Ergänzung zum Thema finden Sie hier folgende Originaldokumente als pdf-Datei:

  • Schreiben der BKK ProVita an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) / 21.2.2022
  • Schreiben von Boris Palmer / Lisa Federle an Gesundheitsminister Lauterbach / 10.12.2021

Autor

Volker Rekittke

Volker Rekittke, Jahrgang 1967, ist Journalist in Tübingen und schreibt unter anderem über Wirtschafts- und Gesundheitspolitik. Von 2005 bis 2024 war er Redakteur beim Schwäbischen Tagblatt. Ab Ende 2021 hat er intensiv zu Corona und speziell Impfnebenwirkungen gearbeitet. Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter einer BSW-Abgeordneten beschäftigte er sich zuletzt unter anderem mit der Corona-Aufarbeitung. 2023 schloss er an der Universität Tübingen eine politikwissenschaftliche Promotion ab.

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