Parteienfinanzierung – Teil 2: Parteien und Fraktionen
Politische Parteien sind gemäß § 2 Parteiengesetz[1] Vereinigungen von Bürgern, die aktiv Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Bundestagsabgeordnete sind direkt gewählte oder über Landeslisten ins Parlament eingezogene Volksvertreter. Beide werden zu einem großen Teil vom Steuerzahler finanziert: Die Kosten pro Abgeordnetem liegen derzeit bei geschätzten 500.000 bis 800.000 Euro jährlich. Hunderte Millionen Euro fließen jedes Jahr an Parteien, Fraktionen, Abgeordnete und parteinahe Stiftungen. In Teil 2 geht es um Bundesparteien und Bundestagsfraktionen. Beide Organisationseinheiten erhalten separate staatliche Finanzierung – obwohl sie eng miteinander verknüpft sind.
Teil 2: Was kosten Bundesparteien und Bundestagsfraktionen?

Wir haben während der Pandemie, als der Krieg anfing mit der Gas- und Strompreisbremse, als wir die Bundeswehr ausgestattet haben, haben wir Milliarden ausgegeben (…). Wir werden den Menschen auch was abverlangen müssen in den nächsten Jahren (…) Jeder wird spüren, dass wir sparen.[2]
Lars Klingbeil, Vizekanzler, Bundesfinanzminister, SPD-Chef, 17. Dezember 2025, Markus Lanz Talkshow
225 Millionen für Bundesparteien im Jahr 2025
Seit 1992 werden politische Parteien in Deutschland aus eigenen Einnahmen (Spenden, Beiträge) und staatlicher Teilfinanzierung (Steuergelder) finanziert. Die staatlichen Zuschüsse dürfen die selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen, das bedeutet, es existiert eine relative Obergrenze bei der staatlichen Teilfinanzierung, die sich jährlich an der Preisentwicklung anpasst“[3], wie es auf der Website des Bundesinnenministeriums zu lesen ist. Aktuell (2025) liegt diese Obergrenze bei rund 225 Millionen Euro.
Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung:
- Pro gültiger Stimme: 1,21 € für die ersten 4 Millionen Stimmen bei der letzten Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl; 0,99 € für jede weitere Stimme.
- Pro Euro Zuwendung: 0,45 € für jeden Euro aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerbeiträgen oder Spenden (nur bis zu 3.300 € pro natürlicher Person und Jahr berücksichtigt).[4]
Anspruch auf staatliche Mittel haben alle Parteien, „die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder einer Landtagswahl 1% der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.“ Die Mittel sind vorgesehen für die allgemeine politischen Arbeit der Parteien, wie Wahlkämpfe, Organisation, Mitgliederwerbung, politische Bildung.
Obergrenze für die staatliche Zuschüsse an Bundesparteien:
- 2023: rund 209 Millionen Euro (209.603.161). (Bundestagsparteien: 198.640[5], siehe Grafik)
- 2024: rund 219 Millionen Euro (219.244.906). (Rechenschaftsbericht liegt noch nicht vor)
- 2025: rund 225 Millionen Euro (225.383.763)
Serie Parteienfinanzierung
138 Millionen für alle Bundestagsfraktionen im Jahr 2025
Auch die Bundestagsfraktionen – parlamentarische Gruppen der Abgeordneten einer oder mehrerer Parteien – erhalten staatliche Geld- und Sachleistungen gemäß § 58 Abgeordnetengesetz.[6] Konkret handelt es sich um einen monatlichen Betrag pro Fraktion und zusätzlich pro Fraktionsmitglied. Oppositionsfraktionen erhalten darüber hinaus einen Oppositionszuschlag von 15% auf den Fraktionsbetrag und 10% auf den Betrag pro Fraktionsmitglied. Die staatlichen Gelder dienen unter anderem der Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Anträgen, Redezeiten und Ausschussbesetzungen. Laut Bundestagsangaben fließen 78 % der Zuschüsse in Personalausgaben und 22 % in Sachausgaben.[7] Das Geld darf offiziell nicht für parteipolitische Arbeit außerhalb des Parlaments verwendet werden.
Interessant: Die Höhe der Zahlungen an die Fraktionen wird jährlich vom Bundestag festgelegt.[8] Begründet wird das mit der jährlichen Preiserhöhung für Kosten wie „Post und Telekommunikation, Reparatur an Audio-, Foto- und IT-Geräten (…) sowie Druckerzeugnisse“.[9] 2023 lag die Summe bei rund 125 Millionen Euro, im Jahr 2024 bei rund 140 Millionen (!) und für 2025 wurden 138 Millionen Euro festgesetzt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) schlug im Oktober 2025 zudem vor, die Zahlungen an die Fraktionen im Jahr 2026 um weitere 3,21 % zu erhöhen.[10]
Staatliche Zuschüsse an Bundestagsfraktionen 2023-2025:
Staatliche Zuschüsse Bundestagsfraktionen 2025
- Fraktionsbetrag: ein monatlicher Grundbetrag pro Fraktion von 659.725 Euro
- Fraktionsmitgliedsbetrag: ein monatlicher Betrag für jedes Fraktions-Mitglied von 11.915 Euro
- Oppositionszuschlag: Oppositionsfraktionen erhalten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Fraktions-Mitglied[14]
Der monatliche Mitgliedsbeitrag fließt offiziell nicht an die einzelnen Abgeordneten, sondern an die Fraktion als Ganzes.
Legal Tribune Online (LTO) schrieb über die staatliche Förderung der Bundestagsfraktionen bereits im Jahr 2018: „Darf es ein bisschen mehr sein? (…) Das Finanzierungsverfahren: Transparenz? – Fehlanzeige“.[15]
Die Höhe der jährlichen (Teil-)Zuwendungen (…) geschieht regelmäßig – gewissermaßen „versteckt“ – im Haushaltsplan und ist damit einer öffentlichen Wahrnehmung und einhergehender Kritik weitestgehend entzogen. Üblicherweise kommen die Erhöhungen der Fraktionsfinanzierung dann auch erst unmittelbar vor der letzten Lesung im Plenum in der sog. „Bereinigungssitzung“ in den Haushaltsplan, sodass auch dadurch eine wirksame Kontrolle ausgeschaltet wird.
Legal Tribune Online (LTO), 24. Juli 2018
Insgesamt gerechnet fließen im Jahr 2025 rund 363 Millionen Euro Steuergelder an Parteien und Bundestagsfraktionen.
Parteienfinanzierung - Teil 3
Lesen sie in Kürze in Teil 3: Staatliche Finanzierung der parteinahen Stiftungen – der größte Posten mit über 800 Millionen Euro pro Jahr
Staatliche Finanzierung Parteien und Bundestagsfraktionen
(Zum Vergrößern auf die Grafik klicken)
Quellen
- 1https://www.bmi.bund.de/parteienrecht/
- 2 https://www.zdf.de/markus-lanz-das-jahr-2025
- 3https://www.bmi.bund.de/parteienfinanzierung/
- 4https://www.bmi.bund.de/parteienfinanzierung
- 5https://www.bundestag.de/rechenschaftsberichte/
- 6https://lxgesetze.de/abgg/57
- 7https://www.bundestag.de/presse/
- 8https://lxgesetze.de/abgg/57
- 9https://www.bundestag.de/kurzmeldungen-975100
- 10https://www.bundestag.de/kurzmeldungen-1117376
- 11https://www.bundestag.de/kurzmeldungen-975100
- 12https://www.bundestag.de/kurzmeldungen-1023734
- 13https://www.bundestag.de/Drucksache+21%2F2355
- 14https://www.bundestag.de/kurzmeldungen-1117376
- 15https://www.lto.de/parteienfinanzierung







