SPD und Verfassungsrichter
Die SPD-Fraktion hat zwei Juristinnen für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Interessant ist, dass sich beide deutlich für einen Verbotsantrag gegen die AfD ausgesprochen haben.

Offen für einen AfD-Verbotsantrag
Frauke Brosius-Gersdorf, Rechtsprofessorin an der Universität Potsdam, sagte in der TV-Sendung „Lanz“ des ZDF am 25. Juli 2024: „Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird. Weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt, dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.“ Aber, so Brosius-Gersdorf, sie gebe auch Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D. in folgendem Punkt recht, „dass damit natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt ist.“1
Die zweite Kandidatin für das Amt der Verfassungsrichterin, Ann-Katrin Kaufhold, Rechtsprofessorin an der Universität München, warnte 2024 auf einer Veranstaltung zum Thema Grundgesetz, man sei bei einem Antrag auf ein AfD-Verbot zu zögerlich.2 Kaufhold sagte: „Wir halten diese Partei für verfassungsfeindlich, wir glauben auch, dass sie das Potenzial hat, ihre Ideen umzusetzen, aber wir stellen den Antrag nicht aus Sorge davor, es könnte scheitern.“ Das fände sie nicht überzeugend, so Kaufhold. „Das kann der politische Prozess auch aushalten, und wenn man das zu Ende denkt, stellt man ihn nie, diesen Verbotsantrag.“
Verfassungsrichter & AfD-Verbot
Mögliche Konsequenzen, wenn die AfD durch ein Parteiverbot ihre Bundestagsmandate verliert
Zukünftig linke Mehrheiten im Parlament?
Auf die Frage ´Was würde passieren, wenn das oberste Gericht dem Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) zustimmt´, sagte Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler gegenüber Euronews.com3, am 17. Juli 2025: „Dann würde jeder AfDler sein Mandat verlieren – ab der Sekunde, in der sie als verfassungswidrig von Karlsruhe eingestellt wird“. Ab diesem Zeitpunkt hätte man in Deutschland „womöglich auch linke Mehrheiten in Parlamenten landesweit“.
Aktuell hat die AfD 151 Sitze im Parlament von insgesamt 630 Sitzen.4 Die Abgeordneten wurden bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, am 23. Februar 2025, von der Bevölkerung gewählt. Prozentual lagen die Erststimmen für die AfD bei 20,6 Prozent, für die Zweitstimme bei 20,8 Prozent.5
Stimmenverteilung bisher im Bundestag:
- Rechts/Konservativ: 359 Bundestagsabgeordnete
- Links/Grün: 269 Bundestagsabgeordnete
- Fraktionslos: 2
Stimmenverteilung: nach AfD-Verbot
- Rechts/Konservativ: 208 Bundestagsabgeordnete
- Links/Grün: 269 Bundestagsabgeordnete
- Fraktionslos: 2
Volkswille missachtet?
Der Historiker Andreas Rödder sagte gegenüber Euronews.com: „Die Politik muss ihr Verhältnis zur AfD klären.“ Weiter sagte Rödder: „Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg.”
Die Sitze der AfD würden wegfallen, und „die Plätze, die durch Wahlerfolge in den Wahlkreisen direkt errungen wurden, müssen nachgewählt werden“, so der Historiker.6