Am Landgericht Stuttgart wurde heute das Urteil im Fall Michael Ballweg, dem Gründer der Gruppe Gruppe „Querdenken 711”, gefällt: Freispruch im Betrugsvorwurf und Ermahnung bezüglich der Steuerhinterziehung. Ballweg war angeklagt worden, weil er über 500.000 Euro an Schenkungen seiner Unterstützer für private Zwecke verwendet und zudem Steuerhinterziehung begangen haben sollte. Claudia Jaworski hat den Prozess verfolgt. Ein Kommentar.