Am 15. Dezember 2025 erklärte Jens Spahn in der Enquete-Kommission, die Covid-19-Impfstoffe seien nie auf einen Fremdschutz ausgelegt gewesen. Diese Aussage widerspricht der Begründung der Bundesregierung, mit der Grundrechtseinschränkungen während der Covid-Zeit gerechtfertigt wurden. Können die Bundesregierung oder Herr Spahn rechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Interview mit dem Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler.